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Januar 2008
Vereinfachung des GmbH-Rechts
Am 1. Januar 2008 wird in der Schweiz ein modernisiertes
GmbH-Recht in Kraft gesetzt, womit verschiedene Vereinfachungen
einhergehen. So ist es unter dem neuen GmbH-Recht erlaubt, eine
GmbH als Einpersonengesellschaft zu gründen. Bislang brauchte es
dazu mindestens zwei Personen. Weiter wird die bisherige Beschränkung
des Stammkapitals auf maximal zwei Millionen Schweizerfranken aufgehoben,
das bisherige minimale Stammkapital von 20’000 Schweizerfranken
wird jedoch beibehalten. Gelockert werden die Formvorschriften für
die Übertragung von Stammanteilen, und der Rechtsschutz von Personen
mit Minderheitsbeteiligungen erfährt eine Verbesserung, so im Bereich
des Auskunfts- und Einsichtsrechts sowie im Bereich des Bezugrechts
bei Stammkapitalerhöhungen.
Im Zusammenhang mit der Revision des GmbH-Rechts wurde auch das
Revisionsrecht angepasst. Neu ist nicht länger die Rechtsform ausschlaggebend
für die Revisionspflicht, sondern die wirtschaftliche Bedeutung
einer Unternehmung. Das bedeutet, dass grosse Gesellschaften der
ordentlichen Revision unterstehen, während die übrigen Gesellschaften
lediglich zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet sind. Ganz
kleine Gesellschaften können unter bestimmten Umständen sogar auf
eine Revision verzichten. Für die GmbH gelten damit wie für die
AG die gleichen Revisionsbestimmungen.
www.kmu.admin.ch/gruendung
www.gruenden.ch
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