Januar 2008

Vereinfachung des GmbH-Rechts

Am 1. Januar 2008 wird in der Schweiz ein modernisiertes GmbH-Recht in Kraft gesetzt, womit verschiedene Vereinfachungen einhergehen. So ist es unter dem neuen GmbH-Recht erlaubt, eine GmbH als Einpersonengesellschaft zu gründen. Bislang brauchte es dazu mindestens zwei Personen. Weiter wird die bisherige Beschränkung des Stammkapitals auf maximal zwei Millionen Schweizerfranken aufgehoben, das bisherige minimale Stammkapital von 20’000 Schweizerfranken wird jedoch beibehalten. Gelockert werden die Formvorschriften für die Übertragung von Stammanteilen, und der Rechtsschutz von Personen mit Minderheitsbeteiligungen erfährt eine Verbesserung, so im Bereich des Auskunfts- und Einsichtsrechts sowie im Bereich des Bezugrechts bei Stammkapitalerhöhungen.

Im Zusammenhang mit der Revision des GmbH-Rechts wurde auch das Revisionsrecht angepasst. Neu ist nicht länger die Rechtsform ausschlaggebend für die Revisionspflicht, sondern die wirtschaftliche Bedeutung einer Unternehmung. Das bedeutet, dass grosse Gesellschaften der ordentlichen Revision unterstehen, während die übrigen Gesellschaften lediglich zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet sind. Ganz kleine Gesellschaften können unter bestimmten Umständen sogar auf eine Revision verzichten. Für die GmbH gelten damit wie für die AG die gleichen Revisionsbestimmungen.

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