Zürich - Die SIX ermöglicht und reguliert das Finanzvehikel der sogenannten Special Purpose Acquisition Companies (SPACs). Ab dem 6. Dezember können solche Mantelgesellschaften kotiert werden, die allein zum Zweck der Übernahme eines nicht-kotierten privaten Unternehmens gegründet wurden.

Akquisitionsgesellschaften für besondere Zwecke (Special Purpose Acquisition Companies, SPACs) sind an der Schweizer Börse ab dem 6. Dezember zugelassen. Wie die SIX Swiss Exchange am Dienstag bekanntgegeben hat, hat sie einen neuen Kotierungsstandard eigens für solche Mantelgesellschaften entwickelt.

SIX allows listing of SPACs
Image: Six

Eine SPAC ist eine Briefkastengesellschaft, die mit dem ausdrücklichen Ziel an die Börse geht, Geld zu sammeln, um ein privates Unternehmen zu kaufen (De-SPAC). Im Rahmen der Übernahme wird das Unternehmen an der Börse kotiert. Mittels dieses Finanzvehikels können Investoren den klassischen Börsengang umgehen und die Kotierung erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Die SIX habe „einem regulatorischen Bedürfnis entsprechend“ einen neuen Kotierungsstandard eigens für SPACs entwickelt. Grundsätzlich entspreche er den gleichen Anforderungen wie andere Standards für an der Schweizer Börse kotierte Gesellschaften. Jedoch sei dieser Standard an die besonderen Eigenschaften einer SPAC angepasst. Ausserdem werde ein „angemessener Grad an Anlegerschutz“ garantiert.

So muss eine SPAC etwa zusätzliche quantitative und qualitative Informationen im Prospekt offenlegen. Der Emittent einer SPAC muss keine Jahresabschlüsse für die drei dem Kotierungsgesuch vorangegangenen vollen Geschäftsjahre vorlegen. Und die beim Börsengang aufgenommenen Emissionserlöse sind auf einem Treuhandkonto einer Bank zu deponieren. Zudem gelten neben den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung auch Sponsoren und Gründeraktionäre der SPAC als meldepflichtige Personen. Entsprechend haben sie ihre Management-Transaktionen offenzulegen. mm

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