Lugano - Eine Studie zeigt, dass gängige und sichere Medikamente gegen Bluthochdruck das Sterberisiko bei COVID-19-Patienten um mehr als 60 Prozent senken. Ausgefeilte biostatistische Methoden konnten diese Erkenntnis aus komplexem Datenmaterial herausfiltern.

Eine im Tessin durchgeführte Studie hat an COVID-Patienten der ersten Welle untersucht, ob sogenannte RAASi-Medikamente einen günstigen Einfluss auf den Krankheitsverlauf haben. Dabei fanden sie laut einer Medienmitteilung der Universität der italienischen Schweiz (USI) heraus, dass sie die Sterblichkeit bei COVID-19-Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Nieren- und Herz-Kreislauferkrankungen ein erhöhtes Sterberisiko aufweisen, um mehr als 60 Prozent senken konnten. 

RAASi wirken auf das Renin-Angiotension-System, einen Regelkreis verschiedener Hormone und Enzyme, der den Blutdruck und den Flüssigkeitshaushalt des Körpers reguliert. Medikamente, die routinemässig gegen Bluthochdruck verschrieben werden, setzen dort an. Dazu zählen ACE-Hemmer, Sartane und Aldosteron-Antagonisten.

Für diese Studie arbeiteten klinische und statistische Fachpersonen des Spitalverbunds des Kantons Tessin (Ente Ospedaliero Cantonale, EOC), der USI und der Mailänder Universität Vita-Salute San Raffaele zusammen. Sie analysierten die Daten von 576 Patienten im Durchschnittsalter von 72 Jahren. Die ausgefeilten biostatistischen Methoden unter Einsatz maschinellen Lernens konnten den Zusammenhang zwischen der Einnahme von RAASi und eingedämmter Entzündungen sichtbar machen – trotz der schwierigen Überschneidungen persönlicher, klinischer und pharmakologischer Elemente.

Alessandro Ceschi, Leiter des Istituto di scienze farmacologiche della Svizzera Italiana und Direktor des EOC Clinical Trial Unit sowie Professor an der USI-Fakultät für Biomedizin, hebt den „innovativen und rigorosen Ansatz" dieser Arbeit und ihren Nutzen hervor: „Diese Daten können dazu beitragen, randomisiert-kontrollierte klinische Studien zu entwerfen, die die Rolle dieser Medikamente bei COVID-19 endgültig klären – zum Nutzen der Patientenversorgung.“ mm

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