Zürich/Schwerzenbach ZH - Skribble, Intrum und Swisscom Trust Services spannen zusammen, um die Online-Identifikation für das elektronische Signieren zu ermöglichen. Eine neue Regelung des Bundesamts für Kommunikation vom 15. März macht den Weg dafür frei.

Für die digitale Unterschrift braucht es ab sofort keine persönliche vorgängige Identifikation der Signierenden mehr. Sie kann nun auch auf Distanz vorgenommen werden. Möglich wird dies durch das gemeinsame Agieren der Fachleute für rechtsgültig elektronische Signaturen des Zürcher Unternehmens Skribble, dem europaweit tätigen Spezialisten für die digitale Identifikation von Vertragsparteien, Intrum, mit Schweizer Sitz in Schwerzenbach, und der Swisscom Trust Services, die identitätsbasierte Dienstleistungen bereitstellt.

Wie es in einer Medienmitteilung heisst, spannen sie nun zusammen, weil das Bundesamt für Kommunikation am 15. März 2022 eine Regelanpassung für die Identifikation auf Distanz vorgenommen und damit Hürden beseitigt hat. Nun laufen die Fäden bei Skribble zusammen; dort wird signiert. Intrum ist als zertifizierter Identifikationspartner mit an Bord. Und Swisscom fungiert als Zertifizierungsstelle und verwaltet die Identitätsdaten.

Die vorgängige Identifikation ist nur für den höchsten E-Signatur-Standard, die qualifizierte elektronische Signatur (QES), notwendig. Sie hat die höchste Beweiskraft und kommt zur Anwendung, wenn das Gesetz die Schriftlichkeit fordert oder ein Unternehmen Risiken minimieren möchte.

Ganz neu ist die Online-Identifikation nicht: Für Finanzdienstleister war sie bereits erlaubt. Während der Hochphase der Pandemie wurde sie im Sinne einer Notfallhilfe für alle Branchen möglich. Und in den EU-Nachbarländern ist die Online-Identifikation bereits gängige Praxis, etwa auch über Skribble. mm

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